Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gibt sich die Salz der Erde MCC Gemeinde Stuttgart e.V. diese Datenschutzordnung (im Folgenden: DO genannt).
§1 Verarbeitende Stelle
Datenverarbeitende Stelle und Verantwortlicher ist die
Salz der Erde MCC Gemeinde Stuttgart e.V. (im Folgenden Gemeinde genannt)
c/o Axel Schwaigert (Pastor)
Schwarenbergstraße 29A
70190 Stuttgart
0711/2841963
§ 2 Art der verarbeiteten Daten und Kategorien betroffener Personen
(1) Bestandsdaten, wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Taufstatus,
(2) Kommunikationsdaten, wie Email-Adresse, Telefonnummer
(3) Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC) für Zahlungsvorgänge
(4) Inhaltsdaten, wie Bilder, Videos, Texteingaben, Emails
(5) Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten);
(6) Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. IP-Adressen).
§3 Kategorien betroffener Personen
(1) Mitgliederinnen der Gemeinde (2) Teilnehmerinnen, Besucherinnen und Mitwirkende bei Veranstaltungen der Gemeinde bzw. bei Teilnahmen der Gemeinde an Veranstaltungen Dritter (3) Nutzerinnen der Online-Angebote der Gemeinde, wie Webseite, Facebook-Seite, YouTube-Kanal
(4) sonstige Dritte
§ 4 Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen
(1) Mitgliederbetreuung und – verwaltung
Zur Mitglieder*innenbetreuung – und verwaltung gehört insb. die Mitglieder*innen in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen wie satzungsgemäßen Rechte, wie insb. Teilnahme an der Gemeindeversammlung, wahrnehmen zu können sowie zur Information über relevante vereinsrechtliche Vorgänge und Entscheidungen des Vereinsvorstandes (Gemeinderat). Die Rechtsgrundlage besteht in der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. Artikel 6 (1) b) DS-GVO.
(2) Förderung des Vereinszwecks gem. § 1 der Satzung der Gemeinde, hierzu gehört insbesondere die Information der betroffenen Personen über die satzungsgemäße Tätigkeiten und Veranstaltungen der Gemeinde (insb. Gottesdienste, Gemeindeveranstaltungen wie z.B. Rosa Detlef, Ausflüge, Feste, Fortbildungsveranstaltungen, Bibel-, Gebets- und Hauskreise etc. sowie Teilnahme an (Groß-)Veranstaltungen Dritter (z.B. CSD) ). Rechtsgrundlage besteht in der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Gemeinde gem. Artikel 6 (1) lit. f) DS-GVO im übrigen auf Basis der Einholung von Einwilligung gem. Art 6 (1) a) DS-GVO und Art 7 DS-GVO.
(3) Bearbeiten von Anfragen
Bestandsdaten können zur Beantwortung von Anfragen des/der Betroffenen sowie zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen verarbeitet werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 (1) a) DS-GVO mit § 7 DS-GVO.
(4) Information über Dritte
Die Nutzung der Daten für Informationen/Werbung über oder von Dritten ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Eine Ausnahme kann sein, die Weitergabe von Informationen über Vorgänge und/oder Veranstaltungen für und von
a) Geschwistergemeinden, Geschwistergemeinden in Gründung (emerging churches) oder sonstigen [Basisgruppen] mit rechtlicher Beziehung zur Dachorganisation United Fellowship of Metropolitan Community Churches (UfMCC – Weltverband der MCC Kirchen);
b)der United Fellowship of Metropolitan Churches selbst.
Rechtsgrundlage besteht in der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Gemeinde gem. Artikel 6 (1) lit. f) DS-GVO im übrigen auf Basis der Einholung von Einwilligung gem. Art 6 (1) a) DS-GVO und Art 7 DS-GVO.
(5) Bankverbindungen
Bankverbindungsdaten von Mitglieder*innen und Dritten werden grundsätzlich nur erhoben, um Zahlungen der Gemeinde an Mitglieder*innen oder Dritte vornehmen zu können. Die Gemeinde betreibt ausdrücklich keinen Bankeinzug. Die Rechtsgrundlage erfolgt auf Basis einer Einwilligung gem. Art 6 (1) a) DS-GVO und Art 7 DS-GVO.
(6) Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Weitergabe von Daten an Dritte, wozu auch andere Gemeindemitglieder*innen, Geschwistergemeinden oder andere Unterorganisationen der UfMCC sowie die UfMCC selbst zählen, erfolgt ausschließlich, wenn
a) die Gemeinde hieran ein berechtigtes Interesse hat (Rechtsgrundlage: Artikel 6 (1) lit. f) DS-GVO) und der/die Betroffene kein im Einzelfall eines die Interessen des Vereins überwiegendes, schützenswertes Interesse gelten machen kann. Die Weitergabe wird erst nach vorheriger, rechtzeitiger Information des/der Betroffenen durch die Gemeinde.
b) die Weitergabe aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (insb. steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Art) zwingend oder zur Verfolgung der Ansprüche der Gemeinde erforderlich ist Bestimmungen vorgeschrieben ist (Rechtsgrundlage Artikel 6 (1) c) DS-GVO).
c) die Weitergabe an Mitglieder*innen zur Wahrung deren satzungsgemäßer und gesetzlicher Rechte erforderlich ist (z.B. zur Erzielung eines Minderheitsvotums nach § 37 BGB oder zwecks Einberufung einer außerordentlichen Gemeindeversammlung – Rechtsgrundlage Art. 6 (1) b) und d) DS-GVO).
d) im Übrigen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des/der Betroffenen im konkreten Einzelfall (Rechtsgrundlage: Art. 6 (1) a) DS-GVO mit Art. 7 DS-GVO).
(7) Veröffentlichung
Veröffentlichung von Daten vom Mitglieder*innen oder Dritten im Internet ist grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des/der Betroffenen vor (Rechtsgrundlage Art 6 (1) a) DS-GVO mit Art. 7 DS-GVO).
Eine Ausnahme ist die Nennung der Namen der gewählten Organe des Vereins (geschäftsführende Vorstandsmitglieder*innen und Beisitzer*innen im Impressum – Rechtsgrundlage Art. 6 (1) f) DS-GVO).
§ 5 Umfang der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt erfolgt nach Art und Umfang der Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Erreichung der in § 4 definierten Zwecke jeweils erforderlich ist oder eine Einwilligung des/der Betroffenen zur Verarbeitung vorliegt.
§ 6 Übermittlung von Daten in Drittländer
Sofern wir auf Grundlage des in §4 (6) definierten Nutzungszweckes Daten in einem Drittland (d.h.ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeiten lassen oder eine Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter (z.B. Facebook, YouTube) erfolgt, werden wir sicher stellen, dass eine Verarbeitung im Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art 44 ff DS-GVO erfolgt; die Verarbeitung also nur auf der Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. „Privacy Shield“ in den USA) geschieht oder offiziell anerkannte spezielle Verpflichtungen (sog. „Standardvertragsklauseln“) beachtet werden.
§ 7 Widerrufsrecht
Bei einer erteilten Einwilligung gem. Art. 7 (3) DS-GVO hat die betroffene Person das Recht der erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.
§8 Widerspruchsrecht
Eine betroffene Person kann der Verarbeitung der die Person betreffenden Daten jederzeit nach Maßgabe des Art. 21 DS-GVO widersprechen. Ein Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeiten für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
§ 9 weitere Rechte der betroffenen Person
Eine betroffene Person hat weitere, folgende Rechte bzgl. der von ihm/ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten:
(1) Das Recht, eine Bestätigung gem. Art 15 DS-GVO zu verlangen, ob personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie eine Kopie der verarbeiteten Daten.
(2) Das Recht, eine Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten der gem. Art. 16 DS-GVO zu verlangen.
(3) Das Recht, eine unverzügliche Löschung nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
(4) Das Recht, gem. Art. 20 DS-GVO zu verlangen, dass die betreffenden Daten, welche durch die betroffene Person dem Verantwortlichen bereit gestellt worden sind erhalten werden und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
(5) Das Recht, gem. Art. 77 DSGVO eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
§10 Löschung von Daten
(1) Grundsatz
Die, die von der Gemeinde verarbeitet wurden, werden nach Maßgabe der Art 17 DS-GVO gelöscht oder gem. Art 18 DS-GVO in ihrer Verarbeitung eingeschränkt.
(2) Löschung von Daten
Gespeicherte Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind oder die betroffene Person eine erteilte Zustimmung widerrufen bzw. gegen weitere Verarbeitung Widerspruch eingelegt hat. Eine Löschung unterbleibt, sofern und solange gesetzliche Verpflichtungen, denen die Gemeinde unterliegt, entgegenstehen oder eine Verarbeitung der betroffenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der Gemeinde erforderlich ist.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Gesetzliche Verpflichtungen, die der Löschung entgegenstehen, sind insbesondere steuerrechtliche Gründe, die eine Aufbewahrung von steuerlich relevanten Unterlagen (insb. Bücher, Aufzeichnungen, Buchungsbelege, etc .) für zehn Jahre (§ 147 Abs. 1 AO) vorschreiben.
(4) Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen
Die Gemeinde behält sich vor, alle solchen Daten aufzubewahren und im Bedarfsfall zu zweckentsprechend zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen zu verarbeiten, aus denen sich die Berechtigung der Gemeinde zur Verarbeitung der betroffenen personenbezogenen Daten in der Vergangenheit ergibt, um im Streitfall die Berechtigung der Gemeinde nachweisen zu können. Hierzu gehören insb. die Bestandsdaten von ehemaligen Mitgliedern, Beitrittserklärungen sowie alle Datensätze aus denen sich die Einwilligung des/der Betroffenen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art 6 (1) lit. a) DS-GVO und § 7 DS-GVO in der Vergangenheit ergibt. Die Aufbewahrung erfolgt in der Regel solange, wie die Gemeinde unter Beachtung der gesetzlichen Verjährungsvorschriften mit eventuellen Ansprüchen konfrontiert werden kann. Dies sind in der Regel drei Kalenderjahre beginnend mit dem Ablauf desjenigen Jahres, in welchem der zur Verarbeitung berechtigende Zweck gem. Art. 6 (1) DS-GVO (also insb. Austritt aus der Gemeinde, Widerruf oder Widerspruch) weggefallen ist.
(5) Eingeschränkte Verarbeitung
Soweit eine Löschung betroffener Daten berechtigten Gründen nicht erfolgt, wird die Verarbeitung entsprechend Art. 18 DS-GVO eingeschränkt.
§ 11 Onlinepräsenz in sozialen Medien
(1) Die Gemeinde unterhält innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen Onlinepräsenzen, wie eine Facebook-Seite und einen YouTube-Kanal, um unsere Mitglieder*innen und interessierten Dritten kommunizieren und diese entsprechend des Vereinszwecks über unsere Inhalte und Veranstaltungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen geltend die Geschäftsbedingungen und Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiliger Betreiber.
(2) Soweit nicht anders im Rahmen dieser Datenschutzordnung angegeben, werden die Daten der Nutzer sofern diese mit uns innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf unseren Online-Präsenzen verfassen oder uns Nachrichten zusenden.
§ 12 Einbindung von Inhalten von YouTube
Die Gemeinde bindet innerhalb des Gemeinde-Webseite Videos unsere YouTube-Kanals der Plattform „You Tube“ des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Dies geschieht auf Grund unserer berechtigten Interessen zur Erreichung des Vereinszweckes gem. Art. 6 (1) lit f) DS-GVO. Wir weisen darauf hin, dass Youtube als Drittanbieter dieser Inhalte die IP-Adresse der Nutzer beim Abspielen des Videos wahrnimmt, da ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an den Browser gesendet werden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung der Inhalte erforderlich.
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